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Rückzug des BVerfG aus der Ultra-vires-Kontrolle?

Mit Urteil vom 06. 12. 2022 hat das BVerfG den 750 Milliarden schweren Corona-Hilfsfonds der EU mit 6 : 1 Stimmen gebilligt. Der überstimmte Richter Müller meint in seinem Sondervotum, in der Entscheidungsbegründung deute sich ein „Rückzug“ des Zweiten Senats „aus der materiellen Ultra-vires-Kontrolle“ an, also aus der richterlichen Prüfung, ob die EU ihre Kompetenzen überschritten hat. Diese Analyse dürfte zutreffen.

GUBER │ ÖFFENTLICHES RECHT hält das Urteil allerdings im Ergebnis für richtig, weil es hier letztlich um hochkomplexe ökonomische Fragen geht, mit deren Beurteilung auch bestens qualifizierte Juristen überfordert sind. Daher war auch schon das „PSPP-Urteil“ vom 05. 05. 2020 verfehlt, mit dem das BVerfG zum ersten – und bisher einzigen - Mal Ultra-vires-Rügen stattgegeben hat. Die Möglichkeit, mit der Verfassungsbeschwerde Ultra-vires-Rügen zu erheben, sollte aber in jedem Fall erhalten bleiben.  

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GUBER │ÖFFENTLICHES RECHT sucht Referendarinnen und Referendare

Für eine juristische Mitarbeit in der Kanzlei sucht GUBER │ÖFFENTLICHES RECHT ständig Referendarinnen und Referendare. Die Bewerbung sollte noch vor dem abgeschlossenen Ersten Staatsexamen erfolgen. Bei besonderer Eignung kommen auch Studentinnen und Studenten in Frage.